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Frage 434

Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Erklärung

Nach § 3 des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt dürfen Einwohnerinnen und Einwohner bereits ab 16 Jahren an Gemeinde- und Kreiswahlen teilnehmen. Damit sollen Jugendliche frühzeitig in kommunale Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

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