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Frage 433

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Erklärung

Die Landesverfassung Sachsen-Anhalts legt eine Legislaturperiode von fünf Jahren fest (Art. 43 Abs. 1 LVerf LSA). Deshalb wird der Landtag regulär alle fünf Jahre neu gewählt, sofern keine vorzeitige Auflösung erfolgt.

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