Frage 290
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Antwortmöglichkeiten
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamieren
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Erklärung
Bei mangelhafter Ware kann die Käuferin ihre Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB geltend machen und das Gerät reklamieren. Der Verkäufer muss dann reparieren oder austauschen. Scheitert die Nacherfüllung, stehen weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt offen.