Frage 289
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
Antwortmöglichkeiten
- seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
- er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- er eine dunkle Haut hat.
- er keine Erfahrungen im Beruf hat.
Erklärung
Eine Ablehnung ausschließlich wegen der Hautfarbe verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Qualifikationen, Gehaltsvorstellungen oder Berufserfahrung dürfen berücksichtigt werden, die Hautfarbe jedoch nicht. Deshalb liegt hier Diskriminierung vor.