Frage 96
Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
Antwortmöglichkeiten
- Kürzung sozialer Leistungen
- bis zu 100 Sozialstunden
- gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Erklärung
Holocaustleugnung erfüllt § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung). Darauf stehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, weil das Leugnen die Würde der Opfer verletzt und den öffentlichen Frieden stört.