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Frage 423

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Erklärung

Die Verfassung des Freistaates Sachsen bestimmt in Artikel 37 eine Wahlperiode von fünf Jahren für den Landtag. Dieses Zeitintervall ermöglicht einerseits kontinuierliche Regierungsarbeit, sichert aber andererseits regelmäßige demokratische Kontrolle durch Wahlen.

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