Frage 409
Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Rheinland-Pfalz?
Antwortmöglichkeiten
- Erste Ministerin/Erster Minister
- Premierministerin/Premierminister
- Bürgermeisterin/Bürgermeister
- Ministerpräsidentin/Ministerpräsident
Erklärung
Gemäß Art. 95 der Landesverfassung führt die Regierungschefin oder der Regierungschef in Rheinland-Pfalz den Titel „Ministerpräsidentin“ bzw. „Ministerpräsident“, wie in fast allen Flächenländern der Bundesrepublik. Andere Bezeichnungen wie Premier- oder Bürgermeister sind landesrechtlich nicht vorgesehen.