Zum Inhalt springen

Frage 404

Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16
  3. 18
  4. 20

Erklärung

Bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz gilt die allgemeine Volljährigkeit; wählen darf also, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Dadurch knüpft das Landesrecht an die im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 2) verankerte Altersgrenze für Bundestagswahlen an.

Unterwegs üben:Im App Store laden

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Diese App speichert Ihre Einstellungen und Fortschritte auf Ihrem Gerät. Optionale anonyme Analyse hilft uns bei der Verbesserung. In den Einstellungen verwalten. Datenschutz