Frage 404
Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
- 14
- 16
- 18
- 20
Erklärung
Bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz gilt die allgemeine Volljährigkeit; wählen darf also, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Dadurch knüpft das Landesrecht an die im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 2) verankerte Altersgrenze für Bundestagswahlen an.