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Frage 334

Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Erklärung

Das Landeswahlrecht Brandenburgs legt das Mindestwahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre fest. Dadurch können Jugendliche schon vor Volljährigkeit an Entscheidungen auf Gemeinde- und Kreisebene mitwirken.

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