Frage 285
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Antwortmöglichkeiten
- Lohnsteuer
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
- Umsatzsteuer
Erklärung
Umsatzsteuer wird von Unternehmen auf Waren und Dienstleistungen erhoben und ist bereits im Endpreis enthalten. Angestellte führen dagegen Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge direkt von ihrem Bruttolohn ab. Daher muss Frau Frost persönlich keine Umsatzsteuer zahlen.