Frage 269
In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
Antwortmöglichkeiten
- monatliches Taschengeld.
- einen Platz in einem Sportverein.
- einen Kindergartenplatz.
- einen Ferienpass.
Erklärung
Nach § 24 SGB VIII besteht für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Tagespflege. Für Drei- bis Sechsjährige ist dies typischerweise ein Kindergartenplatz. Andere Angebote wie Taschengeld oder Ferienpässe sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch.