Frage 263
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
Antwortmöglichkeiten
- werden bestraft.
- werden wie Erwachsene behandelt.
- teilen die Strafe mit ihren Eltern.
- werden nicht bestraft.
Erklärung
Ab dem 14. Lebensjahr gilt in Deutschland die Strafmündigkeit nach dem Jugendgerichtsgesetz. Jugendliche können für Gesetzesverstöße belangt und zu Erziehungsmaßregeln, Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt werden. Die Sanktionen orientieren sich allerdings stärker an erzieherischen Zielen als im Erwachsenenstrafrecht.