Frage 205
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
Antwortmöglichkeiten
- zur Europäischen Union.
- zum Warschauer Pakt.
- zur OPEC.
- zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
Erklärung
Da die Bundesrepublik seit 1957 Mitglied der Europäischen Gemeinschaften war, wurden die neuen Länder mit der Wiedervereinigung automatisch Teil der heutigen Europäischen Union. Ein zusätzlicher Aufnahmeprozess war nicht nötig, weil das Unionsrecht bereits in ganz Deutschland galt.