Frage 141
Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
Antwortmöglichkeiten
- eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt
- eine Richterin/ein Richter
- eine Schöffin/ein Schöffe
- eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt
Erklärung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind selbstständige Organe der Rechtspflege. Sie beraten Mandantinnen und Mandanten in allen juristischen Fragen, fertigen Schriftsätze an und vertreten deren Interessen vor Gericht. Damit sind sie die erste Anlaufstelle für rechtliche Unterstützung in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren.