Frage 138
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Antwortmöglichkeiten
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erheben
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Erklärung
Das Kündigungsschutzgesetz ermöglicht es, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Gericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Entlassung und kann ihre Rücknahme oder eine Abfindung anordnen.