Zum Inhalt springen

Frage 128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

Antwortmöglichkeiten

  1. Abgeordnete.
  2. Kanzlerinnen/Kanzler.
  3. Botschafterinnen/Botschafter.
  4. Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.

Erklärung

Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie vertreten das Volk und sind gemäß Art. 38 Abs. 1 GG nur ihrem Gewissen unterworfen.

Unterwegs üben:Im App Store laden

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Diese App speichert Ihre Einstellungen und Fortschritte auf Ihrem Gerät. Optionale anonyme Analyse hilft uns bei der Verbesserung. In den Einstellungen verwalten. Datenschutz