Frage 128
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Antwortmöglichkeiten
- Abgeordnete.
- Kanzlerinnen/Kanzler.
- Botschafterinnen/Botschafter.
- Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Erklärung
Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie vertreten das Volk und sind gemäß Art. 38 Abs. 1 GG nur ihrem Gewissen unterworfen.