Frage 12
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwortmöglichkeiten
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Erklärung
Artikel 5 Absatz 1 GG garantiert die Pressefreiheit als Grundrecht. Gemäß Artikel 19 Absatz 2 darf der Wesensgehalt eines Grundrechts nicht beseitigt werden, eine bloße Parlamentsmehrheit kann es daher nicht abschaffen. Einschränkungen sind nur im Rahmen allgemeiner Gesetze möglich, aber eine vollständige Abschaffung wäre verfassungswidrig.