Frage 108
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
Antwortmöglichkeiten
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Erklärung
Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen ist laut Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wohnsitz oder eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland sind für das aktive Wahlrecht nicht erforderlich.